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Die Riesterrente

Die Bürger in Deutschland, die gesetzlich rentenversichert sind, sollen so die Möglichkeit erhalten, mit staatlichen Zulagen sowie Steuervorteilen eine eigene, kapitalgedeckte Vorsorge aufzubauen. Diese Vorsorge muss dann im Alter als monatliche Rentenzahlung zur Verfügung stehen, eine Barabfindung, wie dies bei anderen Renten- oder Lebensversicherungen der Fall ist, ist bis auf einen Betrag von 30% des Kapitals ausgeschlossen.

Auch darf die Riester-Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Lediglich für den Hausbau, einer weiteren Möglichkeit der Altersvorsorge, darf Kapital entnommen werden, dass jedoch binnen einer festgelegten Frist wieder in den Vertrag eingezahlt werden muss.

Grundsätzlich ist die Riester-Rente nur für Menschen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, gedacht. Demnach können vor allem Arbeitnehmer, aber auch Arbeitslose, Bezieher von Kranken- und Elterngeld sowie Zivildienstleistende diese Form der Altersvorsorge nutzen. Sie kann hingegen nicht von Selbstständigen und Freiberuflern abgeschlossen werden.

Die Förderung der Riester-Rente teilt sich grundlegend in zwei Bereiche. Dies ist zum einen die Auszahlung von staatlichen Zulagen. Um sie zu erhalten ist es jedoch notwendig, dass der Anleger mindestens 4% seines Vorjahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt. Wurde diese Mindestsumme nicht erreicht, kann auch die Förderung nur anteilig ausbezahlt werden.

Pro Jahr werden an den Vertragsinhaber der Riester-Rente derzeit 154 Euro als Grundzulage ausgezahlt. Weiterhin werden Familien speziell gefördert, sie erhalten für jedes Kind, das noch Kindergeld erhält, weitere 185 Euro pro Jahr.

Doch nicht nur Familien können von der Riester-Rente profitieren. Um die Riester-Rente auch für Singles und Menschen mit höherem Einkommen interessant zu machen, wurde noch die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit geschaffen. Anleger haben so die Möglichkeit, die Beiträge, die in die Riester-Rente investiert wurden, in vollem Umfang als Sonderausgaben steuerlich anzusetzen.

Als weiteres unterliegt die Riester-Rente der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass während der Ansparphase keinerlei Steuern auf Kapitalerträge oder Kursgewinnen bei Fondsanlagen berechnet werden, im Gegenzug wird allerdings die Rente besteuert.

Da die meisten Bürger im Alter jedoch einen geringeren Steuersatz aufweisen, ist dies ein echter Vorteil, gerade im Hinblick auf die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer. Anbieter der Riester-Rente sind natürlich die Banken, aber auch die verschiedenen Versicherungsgesellschaften.

Um die staatliche Förderung nutzen zu können, kann jedoch nicht ein beliebiges Altersvorsorgeprodukt abgeschlossen werden, sondern es muss sich hierbei um ein speziell für die Riester-Rente zertifiziertes Produkt handeln.

Trotz dessen stehen den Anlegern verschiedene Anlageformen zur Verfügung. So kann die Riester-Rente zum einen als 100% sicherer Banksparplan abgeschlossen werden, zum anderen sind auch klassische oder fondsgebundene Rentenversicherungen möglich.

Anleger, die eine höhere Rendite erzielen und hierfür ein höheres Risiko eingehen wollen, können auch einen Fondssparplan abschließen. So ist es möglich, die Vorteile des Kapitalmarktes mit den Förderungen der Riester-Rente optimal zu verbinden.