| Riester Rente Förderungen: Wie hoch ist die Förderung der Riester Rente |
Neben allen Arbeitnehmern, also Arbeitern und Angestellten, können die Riester-Rente aber auch weitere Personengruppen abschließen. Hierzu gehören zum Beispiel Menschen, die ihre Kinder zu Haus erziehen. Sie sind hier für einen Zeitraum von 36 Monaten nach der Geburt des Kindes förderberechtigt.
Wenn gleichzeitig mehrere Kinder zu Hause betreut werden (zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten oder bei Geschwisterkindern), verlängert sich dieser Zeitraum natürlich entsprechend. Auch Pflegepersonen, die diesen Beruf nicht erwerbsmäßig ausführen, sind grundsätzlich förderberechtigt.
Die Riester-Rente Versicherung im Überblick
| Riester Förderung: Für wen sind die Riester Rente Förderungen geeignet |
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Pflege einer Person über wenigstens 14 Stunden pro Woche durchgeführt wird, zudem muss der Gepflegte Ansprüche aus der gesetzlichen Renten- oder Pflegeversicherung geltend machen können.
Daneben sind auch Zivil- oder Wehrdienstleistende förderberechtigt, gleiches gilt für Bezieher von Kranken- oder Vorruhestandsgeld sowie Behinderte, die in speziellen Werkstätten arbeiten. Menschen, die Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Hartz IV beziehen, sind ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und haben daher den gleichen Anspruch auf die Förderung der Riester-Rente.
Vorteile und Nachteile der Riester-Rente Fondssparpläne
| Riester Rente Förderung: Altersvorsorge mit staatlicher Förderung |
Selbst Beamte wie Richter oder Soldaten sind förderberechtigt und erhalten somit die Leistungen der Riester-Rente in vollem Umfang. Nicht förderberechtigt sind hingegen Selbstständige, Freiberufler oder geringfügig Beschäftigte, da sie versicherungsfrei sind. Letztere Personengruppe kann jedoch auf Wunsch auch auf die Versicherungsfreiheit verzichten und erhält dann die Förderung sowie eine Rentenzahlung im Alter ebenso.
Sofern Selbstständige und Freiberufler die Förderung der Riester-Rente nutzen wollen, ist dies über einen Umweg aber trotzdem möglich. Wenn der Ehegatte nämlich förderberechtigt ist und einen Vertrag abgeschlossen hat, kann diese Personengruppe einen so genannten Zulagenantrag stellen. Ein solcher Zulagenantrag kann bei allen Versicherungen und Banken abgeschlossen werden.
|