Riester Zulagen: Die Riester Rente Zulage im Überblick – Informationen über Riester Zulage

Riester-Rente – Zulagen der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist in erster Linie wegen der zu erhaltenden Riester-Förderung bekannt und beliebt.
Diese Förderung erhalten alle Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und einen speziellen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Solche Produkte werden heute von allen Banken, Versicherungsagenturen und im Internet angeboten.

Der Abschluss des Vertrages ist für den Erhalt der Förderung jedoch noch nicht ausreichend. Vertragsinhaber müssen gleichzeitig auch mindestens 4% ihres Vorjahresbruttoeinkommens in diesen Vertrag einbezahlen, und zwar in monatlichen Raten. Daher sollte ein Antragsteller bei Abschluss eines Riester-Vertrages sein Bruttoeinkommen kennen, um die monatliche Rate für den Vertrag ermitteln zu können.

Die Entstehung der staatlichen Riester-Rente
Steuer Riester-Rente im Portrait
Die Riester-Rente Produkte im Vergleich

Riester Rente Zulagen: Grundzulage und Kinderzulage

Arbeitslose oder Hartz-IV-Empfänger, die über kein eigenes Einkommen verfügen, müssen lediglich den Sockelbeitrag von derzeit 60 Euro pro Jahr einzahlen und erhalten die staatlichen Zulagen, auch Riester Zulage genannt, trotzdem in voller Höhe.

Die staatlichen Zulagen selbst unterteilen sich in zwei Bereiche. Zum einen wird pro Jahr eine Grundzulage gezahlt. Diese erhalten alle Menschen, die zum förderberechtigten Personenkreis gehören, einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben sowie die notwendige Mindestsumme eingezahlt haben.

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Riester Rente Zulage: Wie hoch ist die Förderung?

Des Weiteren gibt es aber auch noch die Kinderzulage. Sie soll Familien unterstützen, da deren Bruttoeinkommen in der Regel geringer ausfällt. So erhält entweder die Mutter oder der Vater pro Jahr zusätzlich eine Kinderzulage von 185 Euro pro Kind. Diese Zulage wird für jedes Kind bezahlt, für das die Familie noch Kindergeld vom Staat erhält.

Neben den staatlichen Zulagen können Anleger bei der Riester-Rente noch von Steuervorteilen profitieren. Hierbei sind sowohl die Eigenbeiträge zur Riester-Rente als auch die erhaltene Förderung steuerlich absetzbar. Die staatliche Förderung wird generell bei dem Institut beantragt, bei dem auch der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde.

Hierfür erhalten Kunden direkt bei Abschluss einen Zulagenantrag, der mit Steuernummer, Bruttoeinkommen und Angaben zu Kindern ausgefüllt und wieder eingereicht werden muss. Dieser Antrag muß in jedem Jahr erneut gestellt werden.

Für wen sind die Riester-Rente Förderungen geeignet

 

Riester Zulage: Zulagen jetzt noch beantragen

Um den Aufwand für die Anleger zu begrenzen, gibt es jetzt den Dauerzulagenantrag. Er muss nur einmalig ausgefüllt werden, so kann enorm viel Zeit gespart werden. Auf diesem Antrag genehmigt der Inhaber der Riester-Rente dem Institut, beim Finanzamt die Höhe des Einkommens zu erfragen, um die jeweilige Förderung zu berechnen.

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