| Riester Rente Zulagen: Grundzulage und Kinderzulage |
Arbeitslose oder Hartz-IV-Empfänger, die über kein eigenes Einkommen verfügen, müssen lediglich den Sockelbeitrag von derzeit 60 Euro pro Jahr einzahlen und erhalten die staatlichen Zulagen, auch Riester Zulage genannt, trotzdem in voller Höhe.
Die staatlichen Zulagen selbst unterteilen sich in zwei Bereiche. Zum einen wird pro Jahr eine Grundzulage gezahlt. Diese erhalten alle Menschen, die zum förderberechtigten Personenkreis gehören, einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben sowie die notwendige Mindestsumme eingezahlt haben.
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| Riester Rente Zulage: Wie hoch ist die Förderung? |
Des Weiteren gibt es aber auch noch die Kinderzulage. Sie soll Familien unterstützen, da deren Bruttoeinkommen in der Regel geringer ausfällt. So erhält entweder die Mutter oder der Vater pro Jahr zusätzlich eine Kinderzulage von 185 Euro pro Kind. Diese Zulage wird für jedes Kind bezahlt, für das die Familie noch Kindergeld vom Staat erhält.
Neben den staatlichen Zulagen können Anleger bei der Riester-Rente noch von Steuervorteilen profitieren. Hierbei sind sowohl die Eigenbeiträge zur Riester-Rente als auch die erhaltene Förderung steuerlich absetzbar. Die staatliche Förderung wird generell bei dem Institut beantragt, bei dem auch der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde.
Hierfür erhalten Kunden direkt bei Abschluss einen Zulagenantrag, der mit Steuernummer, Bruttoeinkommen und Angaben zu Kindern ausgefüllt und wieder eingereicht werden muss. Dieser Antrag muß in jedem Jahr erneut gestellt werden.
Für wen sind die Riester-Rente Förderungen geeignet
| Riester Zulage: Zulagen jetzt noch beantragen |
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