| Steuererklärung Riester Rente: Zulagen und Sonderausgabenabzug |
Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung, bei der die Beiträge als Sonderausgaben angesetzt werden, prüft das Finanzamt dann von selbst, ob Zulagen oder Sonderausgabenabzug einen höheren Vorteil für den Antragsteller bringen.
Der Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, liegt seit Anfang 2008 bei immerhin 2.100 Euro pro Jahr. Weiterhin unterliegt die Riester-Rente der nachgelagerten Besteuerung. Dies hat den Vorteil, dass während der Sparphase, die ja mehrere Jahrzehnte dauern kann, keinerlei Steuern berechnet werden.
Somit können die Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne, in ihrer vollen Höhe steuerfrei vereinnahmt werden. Dies ist vor allem im Hinblick auf die ab 2009 eingeführte Abgeltungssteuer interessant, durch die in erster Linie Anlagen in Aktien oder Aktienfonds schlechter gestellt werden.
Die Riester-Rente Zulagen im Überblick
| Besteuerung Riester: Rendite besonders Vorteilhaft |
Bei diesen Verträgen müssen ab 2009 alle Erträge, auch erzielte Kursgewinne, pauschal mit 25% Abgeltungssteuer versteuert werden. Die Inhaber der Riester-Rente sparen sich diese und erzielen somit einen Steuerstundungseffekt, durch den Zinseszinsen verdient werden können.
Die Rendite dieser Anlagen wird sich damit sicher vorteilhaft entwickeln. Im Alter jedoch wird die Rente, die vom Riester-Vertrag erzielt wird, in voller Höhe versteuert. Diese Versteuerung wird mit dem persönlichen Steuersatz vorgenommen, der dann besteht. Da viele Rentner aber keine Einkommen mehr erzielen, liegt ihr Steuersatz häufig sehr niedrig (selten über 20%), so dass auch hierdurch gespart werden kann.
Vorteile der Riester-Rente Fondssparpläne
Vorteile der Riester-Rente Banksparpläne
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